RECHTSINFORMATION – NUTZUNGSBEDINGUNGEN


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In diesem Fall vereinbaren die Parteien, dass diese ungültige Klausel oder Bedingung durch das Gericht rechtsgültig abgeändert wird und somit bestmöglich der Intention der Parteien entspricht. Wenn diese Klausel oder Bedingung nicht abänderbar ist, wird diese aus den Nutzungsbedingungen gestrichen.

Die Unterlassung der Hundertwasser Gemeinnützigen Privatstiftung, ein Recht oder eine Vorschrift der Nutzungsbedingungen geltend zu machen, gilt nicht als Verzichtserklärung auf ein Recht oder eine Vorschrift, außer wenn schriftlich mit der Hundertwasser Gemeinnützigen Privatstiftung vereinbart.  


GERICHTSORT UND RECHTSWAHLKLAUSEL

Die Nutzungsbedingungen und jegliche Änderungen oder Überarbeitungen dieser wird in Vereinbarkeit mit dem österreichischen Recht geregelt und ausgelegt ohne Bezug auf prinzipielle Gesetzeskonflikte. Jeder Fall, Kontroverse, Klage, Verfahren oder daraus folgende Angelegenheiten in Zusammenhang mit oder in Bezug auf diese Vereinbarung werden bei einem österreichischen Gericht verhandelt und die Parteien verzichten auf jeglichen Einspruch, den sie gegen die personelle Zuständigkeit in diesen Gerichten haben.   


SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Nutzungsbedingungen sind der gesamte Inhalt dieser Vereinbarung der Parteien mit Berücksichtigung auf diese Angelegenheit.

Diese Vereinbarung beinhaltet die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und annulliert jede eventuelle, vorhergehende mündliche oder schriftliche Vereinbarung oder sonstige im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Vereinbarung zwischen den Parteien geäußerten Absichten.

Jede Veränderung bzw. jeder Zusatz bedarf der schriftlichen Form und der Unterschrift beider Parteien.

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